AGB

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RECICLAGE. Spreche uns an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Reciclage GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
  2. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir einer Einbeziehung im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

  1. Vertragspartner ist die Reciclage GmbH. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Vertragsgegenstand ist die Anfertigung individueller Upcycling Produkte aus vom Kunden bereitgestellten Materialien sowie damit verbundene Leistungen wie Zuschnitt, Reinigung, Konfektionierung, Branding, Labeling, Verpackung und Versand, soweit diese im jeweiligen Angebot vereinbart sind.
  3. Die Darstellung unserer Produkte, Muster, Referenzen oder Produktbeispiele in Katalogen, Präsentationen, auf unserer Internetseite oder in sozialen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die unveränderte Annahme unseres Angebots durch den Kunden oder durch eine ausdrücklich bestätigte Produktionsfreigabe zustande.
  5. Nachträgliche Änderungen nach Freigabe, insbesondere bei Produkt, Menge, Material, Zuschnitt, Label, Druckdaten, Verpackung, Lieferadresse oder Liefertermin, bedürfen unserer Zustimmung. Hierdurch entstehende Mehrkosten, Verzögerungen oder Mehraufwände werden dem Kunden berechnet.
  6. Sollte es uns nicht möglich sein, einen Auftrag anzunehmen oder umzusetzen, informieren wir den Kunden in Textform

 

§ 3 Kundenmaterial, Druckdaten und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt uns das für die Produktion erforderliche Material sowie alle benötigten Druckdaten, Logos, Labeldaten, Maße, Farbangaben und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Das vom Kunden bereitgestellte Material muss sauber, trocken, gesundheitlich unbedenklich, frei von Schimmel, starken Gerüchen, gefährlichen Stoffen, Fremdkörpern und sonstigen produktionsrelevanten Mängeln sein. Es darf nicht stark abfärben und muss für die vereinbarte Verarbeitung geeignet sein.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien, Logos, Marken, Designs, Texte und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass ihm die notwendigen Nutzungsrechte vorliegen.
  4. Wir prüfen das Kundenmaterial nur im Rahmen der üblichen produktionstechnischen Sichtung. Eine chemische, technische oder rechtliche Prüfung des Materials oder der vom Kunden bereitgestellten Inhalte schulden wir nicht.
  5. Die Produktion beginnt erst, wenn alle erforderlichen Materialien, Informationen, Druckdaten, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten vollständig vorliegen.
  6. Mengenangaben, Ausbeuten und Kalkulationen auf Basis von Materialflächen sind Schätzwerte. Die endgültige nutzbare Materialmenge kann erst nach Sichtung, Reinigung, Zuschnitt und Prüfung des Materials festgestellt werden.
  7. Ist das Material ganz oder teilweise ungeeignet, beschädigt, verschmutzt, nicht ausreichend oder anders beschaffen als vom Kunden angegeben, sind wir berechtigt, den Auftrag anzupassen, Mehrkosten zu berechnen oder die Produktion nach Rücksprache mit dem Kunden abzulehnen.

 

§ 4 Lieferung, Versandkosten und Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung erfolgt zu den im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.
  2. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle für die Produktion erforderlichen Materialien, Informationen, Druckdaten, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarte Zahlungen vollständig vorliegen. Sie endet mit Übergabe der Ware an den beauftragten Logistikpartner.
  3. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware an den beauftragten Logistikpartner übergeben wurde.
  4. Mehr oder Minderlieferungen von bis zu 15 Prozent sind bei Sonderanfertigungen und produktionstechnisch bedingten Fertigungen zulässig und können vom Kunden nicht beanstandet werden. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Transportstörungen, Materialengpässe, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder vergleichbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse bei unseren Zulieferern, Produktionspartnern oder Logistikdienstleistern eintreten.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang und Rechnungserhalt zu zahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten aus früheren oder laufenden Aufträgen nicht nach, sind wir berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
  4. Bei größeren oder projektbezogenen Aufträgen sind wir berechtigt, entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Leistungen Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen zu stellen, sofern dies im Angebot vereinbart oder nach Projektumfang angemessen ist.
  5. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 6 Musterprodukte

  1. Musterprodukte sind Taschen, Etuis oder sonstige Produkte, die die Reciclage GmbH dem Kunden zu Ansichts-, Prüfungs- oder Abstimmungszwecken zur Verfügung stellt. Dies gilt sowohl für Muster aus Fremdmaterial, Lagermaterial, Restmaterial oder Referenzmaterial als auch für Muster, die kostenfrei aus vom Kunden bereitgestelltem Material gefertigt wurden.
  2. Kostenfrei bereitgestellte Musterprodukte werden dem Kunden ausschließlich leihweise zur Verfügung gestellt. Sie dienen nur der internen Prüfung, Abstimmung und Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit einem möglichen Auftrag bei der Reciclage GmbH.
  3. Kostenfrei bereitgestellte Musterprodukte dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, Dritten zur Verfügung gestellt, vervielfältigt, nachgebaut, zur Nachproduktion verwendet oder Wettbewerbern, Lieferanten oder sonstigen externen Produktionsbetrieben zugänglich gemacht werden.
  4. Kommt kein Auftrag oder kein Folgeprojekt mit der Reciclage GmbH zustande, sind wir berechtigt, kostenfrei bereitgestellte Musterprodukte zurückzufordern. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Musterprodukte innerhalb von 10 Werktagen nach unserer Aufforderung an uns zurückzusenden.
  5. Musterprodukte bleiben, soweit rechtlich zulässig, Eigentum der Reciclage GmbH. Soweit ein kostenfrei bereitgestelltes Musterprodukt aus Kundenmaterial gefertigt wurde, stellt der Kunde das Material zum Zweck der Bemusterung zur Verfügung und erklärt sich damit einverstanden, dass das daraus gefertigte kostenfreie Musterprodukt nach Maßgabe dieser Regelung an die Reciclage GmbH zurückzugeben ist.
  6. Musterprodukte, die der Kunde ausdrücklich gekauft oder bezahlt hat, gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über und dürfen vom Kunden behalten werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  7. Musterprodukte sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt an uns zurückzusenden, sofern keine schriftliche Verlängerung, kein Kauf oder keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
  8. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht, erinnern wir den Kunden in Textform. Geht das Musterprodukt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erinnerung bei uns ein, sind wir berechtigt, pro nicht zurückgesendetem Musterprodukt 60,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
  9. Beschädigte, stark verschmutzte oder verlorene Musterprodukte können ebenfalls berechnet werden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Reciclage GmbH.

 

§ 8 Gewährleistung und produktionsbedingte Besonderheiten

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
  4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
  5. Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Kunde ist sich bewusst, dass es sich bei den Produkten um Sonderanfertigungen aus gebrauchten oder bereits eingesetzten Materialien handelt. Materialtypische Spuren wie Knicke, Kratzer, Farbabweichungen, Druckstellen, Verschmutzungsspuren, Abnutzungen, Nahtabweichungen, kleinere Maßtoleranzen oder unterschiedliche Materialstrukturen stellen keinen Mangel dar, soweit sie auf die Beschaffenheit des Kundenmaterials zurückzuführen oder bei Upcycling Produkten üblich sind.
  7. Für Mängel, die auf das vom Kunden bereitgestellte Material, fehlerhafte Druckdaten, unvollständige Angaben, ungeeignete Vorlagen oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung.

 

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  4. Wir haften nicht für Schäden, Mängel, Rechtsverletzungen oder Folgekosten, die auf das vom Kunden bereitgestellte Material, vom Kunden gelieferte Daten, Logos, Marken, Designs, Texte oder sonstige Inhalte zurückzuführen sind.
  5. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Marken, Logos, Designs, Druckdaten, Texte oder sonstigen Inhalte entstehen, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

 

§ 10 Restmaterial, Ausschuss und Entsorgung

  1. Bei der Verarbeitung von Kundenmaterial können produktionsbedingt Restmaterialien, Verschnitt und Ausschuss entstehen.
  2. Restmaterialien können nach Abschluss des Auftrags bis zu 6 Monate kostenfrei bei uns gelagert werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Nach Ablauf der Lagerfrist sind wir berechtigt, den Kunden zur Entscheidung über Rückversand, weitere Verarbeitung, Einlagerung oder Entsorgung aufzufordern.
  4. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach unserer Aufforderung keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, das Restmaterial nach vorheriger Ankündigung zu entsorgen oder weiter einzulagern.
  5. Für die Entsorgung von Restmaterialien berechnen wir 2,00 Euro netto pro Kilogramm zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versand, Lager oder sonstige Zusatzkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern sie anfallen.
  6. Eine Pflicht zur dauerhaften Aufbewahrung von Restmaterialien besteht nicht.

 

§ 11 Bild, Referenz und Nutzungsrechte

  1. Wir sind berechtigt, von den von uns hergestellten Upcycling Produkten sowie vom angelieferten Kundenmaterial Fotos und Videos zu erstellen und diese als Referenz auf unserer Internetseite, in Präsentationen, in Angeboten, in sozialen Medien und in sonstigen Unternehmensmedien zu verwenden.
  2. Wünscht der Kunde keine Veröffentlichung, muss er dies spätestens bei Auftragserteilung in Textform mitteilen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden auf Wunsch des Kunden für die Zukunft entfernt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich sowie zumutbar ist.
  3. Der Kunde räumt uns die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Designs, Druckdaten, Texten und sonstigen Inhalten ein.
  4. Vertrauliche Informationen, interne Projektnamen oder nicht öffentlich sichtbare Kundendaten veröffentlichen wir nicht, sofern sie als vertraulich erkennbar sind oder der Kunde uns hierauf ausdrücklich hinweist.

 

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Reciclage GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Aschaffenburg.
  3. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz der Reciclage GmbH.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

§ 14 Kontakt und Reklamationen

Beschwerden, Reklamationen und sonstige Gewährleistungsansprüche können unter der im Impressum angegebenen Adresse der Reciclage GmbH vorgebracht werden.